Illiquidität

Illiquidität
1. Begriff: Zustand, in dem die flüssigen Mittel und leicht liquidierbaren Vermögensgegenstände nicht ausreichen, um die fälligen Verbindlichkeiten (hierzu gehört auch der Kapitaldienst langfristiger Verbindlichkeiten) zu erfüllen.
- I. ist nicht gleichbedeutend mit  Unterbilanz,  Verlust oder  Überschuldung (auch ein nicht überschuldetes Unternehmen kann illiquide werden).
- Gegensatz:  Liquidität.
- 2. Arten: (1) Zeitpunkt- I.: I., auf einen Zeitpunkt bezogen; (2) Zeitraum- I.: I., auf einen Zeitraum bezogen.
- 3. I. und Zahlungsunfähigkeit: Lässt sich dieser Zustand nicht beheben, so ist  Zahlungsunfähigkeit gegeben. Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit, lässt sich vermeiden, wenn es gelingt, die Einzahlungen und Auszahlungen zeitlich wieder aufeinander abzustimmen, z.B. durch Aufnahme eines kurzfristigen Kredits. Beschleunigung des Geldeingangs mittels Intensivierung des Mahnwesens, Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite, Zuführung weiterer Eigenmittel ( Finanzierung, Sanierung).
- 4. Für Kreditinstitute bestehen gesetzliche Vorschriften zur Vermeidung von I. ( Grundsätze über das Eigenkapital und die Liquidität der Kreditinstitute).

Lexikon der Economics. 2013.

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